Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Preisausschreiben „German Paralympic Media Award“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Veranstalter dieses kostenlosen Preisausschreibens ist die

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (kurz: die DGUV)
Glinkastr. 4
0
10117 Berlin.

Mit der praktischen Durchführung/Organisation des Preisausschreibens ist die Agentur

VATERBLUT GmbH
Im Marienpark 4
7
12107 Berlin

beauftragt.

1 – Vorbemerkungen

Der German Paralympic Media Award wird jährlich von der DGUV ausgeschrieben. Ziel des German Paralympic Media Awards ist es, herausragende journalistische Leistungen im Bereich des Behindertensports zu prämieren. Der Award soll die Berichterstattung über Behindertensport fördern und gleichzeitig auf die bedeutende Rolle des Sports in der Rehabilitation hinweisen, welche zu den Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung gehört.
Fragen zum Preisausschreiben sind an die E-Mail-Adresse theresa.hartlieb@dguv.de zu richten. Teilnahme und Gewinnchance hängen nicht von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen der DGUV oder der Agentur VATERBLUT GmbH ab.

Mit der Teilnahme am Preisausschreiben werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.

2 – Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Journalisten, Medienschaffenden und Autoren, die im Zeitraum 1.1.2024 bis 18.12.2024 eine journalistische Arbeit zum Thema Behindertensport veröffentlicht haben. Eingereichte Beiträge können Berichte, Analysen, Interviews oder andere journalistische Formate sein. Der Schwerpunkt der Beiträge muss auf Themen rund um den Leistungs-, Breiten- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderungen liegen. Die Teilnahme ist kostenlos. Jeder Teilnehmer kann insgesamt fünf Beiträge je Jahr einreichen (1 Foto = 1 Beitrag). Unkosten o.ä. für die Erstellung der Bewerbungsbeiträge werden nicht erstattet. Weitere Einzelheiten, etwa zum Einsendeschluss oder der Zusammensetzung der Jury sind der Webseite (www.dguv.de/gpma) zu entnehmen. Die Beiträge müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, dass jede Kategorie ausreichend Einreichungen erhält. Die DGUV behält es sich vor, den Preis für eine Kategorie nicht zu vergeben, wenn für diese weniger als fünf Einreichungen vorliegen. Ausgeschlossen ist die Teilnahme von Mitarbeitern der DGUV, der Agentur VATERBLUT GmbH und Jurymitgliedern (einschließlich aller Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben). Die Beiträge zum Preisausschreiben dürfen nicht rechtswidrig sein; insbesondere dürfen sie keine Straftatbestände enthalten (z. B. Beleidigung) oder gegen Rechte an geistigem Eigentum (z. B. Urheberrecht) oder das Recht am eigenen Bild verstoßen.

3 – Kategorien des German Paralympic Media Award

Der Award wird in den folgenden fünf Kategorien vergeben:

  • Artikel
  • Audio
  • Film/Video
  • Foto
  • Social Media

4 – Einreichung über die Datenbank

Alle Teilnehmer haben ihren Beitrag fristgerecht über das bereitgestellte Onlineformular einzureichen. Jeder Beitrag wird in eine zentrale Datenbank hochgeladen, die auch die persönlichen Daten der Teilnehmer speichert (Vorname, Nachname, Kontaktinformationen, Medium, Veröffentlichungsdatum etc.). Durch die Einreichung des Beitrags erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Preisausschreibens verwendet. Es gelten die Datenschutzbedingungen.

5 – Jury, Bewertungskriterien und Preis

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige achtköpfige Jury.
Die Jury bewertet die Beiträge u.a. nachfolgenden Kriterien:

  • Qualität der Recherche
  • fundierte Darstellung
  • Originalität und Kreativität
  • Verständlichkeit und klare Strukturierung

Die Jury wird durch ein Punktevergabesystem die Preisträger auswählen. Vorab gibt die Jury die Nominierungen bekannt, aus denen sie dann den endgültigen Gewinner auswählt. Alle Preisträger werden per E-Mail benachrichtigt. Der Preis besteht ausschließlich in einer Award-Figur für jeden Preisträger.

6 – Preisverleihung

Die Gewinner werden in einer feierlichen Veranstaltung bekannt gegeben. Der genaue Ort und Termin der Preisverleihung werden rechtzeitig auf der Website www.dguv.de/gpma veröffentlicht. Es wird in jeder Kategorie ein Preis verliehen. Die Jury behält sich vor, in begründeten Fällen Preise nicht zu vergeben. Die Preisträger werden im Vorfeld per E-Mail benachrichtigt. Die Awards werden bei der Veranstaltung in Berlin persönlich überreicht; diesbezügliche Reise- und Übernachtungskosten werden gemäß Bundesreisekostengesetz erstattet. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar.

7 – Urheberrecht

Die Teilnehmer versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Beitrag verfügen und dass der Beitrag frei von Rechten Dritter ist. Die Teilnehmer räumen der DGUV – im Zeitpunkt der Teilnahme am Preisausschreiben – das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Bewerbungsbeiträge (beispielsweise Texte, Fotos, Filme, Audiobeiträge) im Rahmen des German Paralympic Media Awards ein. Davon erfasst ist das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zum Vortrag, zur Auf- und Vorführung, zur Sendung und öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht, Vorträge oder Aufführungen des Werkes mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen und das Recht, Funksendungen und auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhende Wiedergaben des Werkes durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. So ist die DGUV beispielsweise berechtigt, die Bewerbungsbeiträge in elektronischen Datenbanken zu speichern und einer Vielzahl von Nutzern zum individuellen Abruf zugänglich zu machen, ohne Beschränkungen für Auflage, Stückzahl und Ausgabe in Printmedien, digitalen Medien, im Internet, im Intranet der DGUV, in sozialen Netzwerken (beispielsweise Twitter, Facebook, Instagram inkl. der Berechtigung zur Verwendung des Share Button von Facebook), bei Veranstaltungen sowie für Werbezwecke der gesetzlichen Unfallversicherung zu veröffentlichen. Die Werbezwecke beziehen sich hier rein auf die Bewerbung der Veranstaltung. Die DGUV ist im Rahmen der Nutzung in sozialen Netzwerken berechtigt – sofern erforderlich – die Nutzungsrechte für diese Zwecke weiter zu lizenzieren.
Die Teilnehmer räumen der DGUV das Recht ein, die Bewerbungsbeiträge für Videoclips, die u. a. bei der Preisverleihung gezeigt werden, zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere die Bewerbungsbeiträge ganz oder in Ausschnitten zu nutzen, mit Musik oder anderen Elementen zu kombinieren. Weitere Bearbeitungen sind gestattet, sofern dies redaktionell oder technisch erforderlich ist. Die DGUV ist berechtigt, die so entstandenen Bearbeitungen inkl. Videoclips auf jede vertragsgegenständliche Art zu nutzen. 
Die DGUV verpflichtet sich, die Teilnehmer als Urheber und, sofern es einen Titel für die Bewerbungsbeiträge gibt, diesen Titel zu nennen. Die Teilnehmer erhalten keine Vergütung.
Die Teilnehmer versichern, dass Ihnen die Rechte an den Bewerbungsbeiträgen zustehen, diese nicht ganz oder teilweise auf Dritte übertragen wurden und sie die erforderlichen Rechte, insbesondere die Zustimmung von abgebildeten Personen, eingeholt haben. Die Teilnehmer stellen die DGUV von sämtlichen Ansprüchen, die von Dritten aufgrund der Verwendung der Bewerbungsbeiträge gegen die DGUV erhoben werden, frei. Die Freistellung beinhaltet auch die Rechtsverfolgung/-verteidigung durch die DGUV und umfasst den Ersatz der durch die notwendige und angemessene Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstanden Kosten.

8 – Vorbehalt

Die DGUV behält sich vor, bei begründetem Verdacht auf einen nicht nur unerheblichen Rechtsverstoß (z.B. gegen Urheberrecht, Strafrecht) oder Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen den betreffenden Teilnehmer von dem Preisausschreiben auszuschließen sowie einen Award nachträglich zu entziehen bzw. zurückzufordern. Ebenso bleibt vorbehalten, das Preisausschreiben aus wichtigem Grund zu unterbrechen oder vorzeitig ohne Preisträger zu beenden.

9 – Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Die im Rahmen des Awards erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere der DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs und zur Benachrichtigung der Teilnehmer verwendet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung .

10 – Sonstiges

Die DGUV behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf der Website www.dguv.de/gpma bekannt gegeben. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

Das Preisausschreiben steht in keiner Verbindung zu sozialen Netzwerken, beispielsweise Facebook, Instagram, X etc., und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt, organisiert oder überprüft. Im Zusammenhang mit dem Preisausschreiben bestehen gegen die sozialen Netzwerke keinerlei Ansprüche. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht, ausgenommen Vorschriften, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Sollten einzelne Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Teilnahmebedingungen bestehen.